Bundestrojaner
Das der omniöse Bundestrojaner allein schon technisch eine extrem fragwürdige Sache ist, war ja schon immer klar. Aber das ein solcher auch rechtlich mehr als unhaltbar ist, beiweist dieser Artikel. Damit dürfte es als erwiesen gelten dass solche Hirngespinste, wie der Bundestrojaner ein für alle mal der vergangenheit angehöhren. Denn, so der Artikel: das Bundesverfassungsgericht müsste in der Frage des Bundestrojaners bei einer Befürwortung von dessen Einsatz sich selbst in Frage stellen. dass das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Rechtsprechung über den Haufen werfen müsste, erlaubte es das, was dem Bundesinnenministerium vorschwebt womit schon einmal geklärt sein dürfte, dass der Bundestrojaner schon allein Juristisch vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben dürfte.