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Die Dreistigkeit von „Administratoren“

Was passiert, wenn für bei einer Prüfung/Leistungskontrolle (z.B. an einer Universität) Computer eingesetzt werden – und vielleicht sogar PrivatComputer (aus Mangel an „Pool Rechnern“)

Vorüberlegung

Es ist bekannt, dass man in Umgebungen, in denen wenige Leute für sehr viel Technik verantwortlich sind, mit Einschränkungen leben muss. „…wenn da jeder macht was er will, kann das ja niemand mehr kontrollieren…“ So wird begründet, dass Administratoren den Benutzern nur minimale Rechte einräumen – genau soviel, wie der Benutzer zum Arbeiten braucht.

Umsetzung (Realität)

ich werde dieses Semester eine Klausur in einer kontrollierten Umgebung an meinem eigenem Laptop schreiben. Das bedeutet konkret für mich, ich muss ein längeres Dokument durcharbeiten und Schritt für Schritt Anweisungen befolgen, damit ich meinem Laptop auf die Klausur vorbereite.

Bei diesem Prozedere haben sich die „Administratoren“ (die technisch Verantwortlichen) die Mühe gemacht, eine Anleitung zu schreiben, die absolut unmissverständlich ist. Das ist sehr gut!

In meinem konkreten Fall benötige ich für die Prüfung zweierlei: einmal einen (angepasst) eingerichteten Browser und eine Software, die auf meinem Laptop installiert wird.

Das Problem

Um die Klausur formell korrekt zu gestalten, müssen ein paar technische Hürden genommen werden – der Laptop muss so konfiguriert werden, dass er

  1. Der Prüfungssoftware freie Bahn lässt und selbige nicht daran hindert mit dem Benutzer zu kommunizieren. (z.B. Pop-Up Blockieren im Browser)
  2. Die Software muss sicherstellen, dass der Benutzer ausschließlich nur die Prüfung macht, und nicht etwa nebenbei die Folien als Datei offen hat und darin ließt.

In dem Dokument wird also ganz genau erklärt, wie man z.B. den Browser daran hindert vor Pop-Up zu warnen – damit eben während der Prüfung dies keine Funktion beeinflusst, und der Student evtl. ein wichtiges Pop-Up Fenster verpasst. Es wird selbstverständlich auch genau erklärt, wie die Software die zur Prüfung notwendig ist installiert wird.

Ja, und wo ist nun das Problem?

  1. Das Deaktivieren des Schutzes vor Pop-Ups wird zwar erklärt, aber es wird gleich der komplette Schutz deaktiviert – nicht etwa nur eine Ausnahme hinzugefügt – somit ist der arglose und technisch nicht versierte Student danach ungeschützt – da nicht darauf hingewiesen wird, den Schutz nach der Prüfung wieder zu aktivieren.
  2. Sie Prüfungssoftware deaktiviert eine grundlegende Funktion meines Computers – den Taskmanager! Dies wird nicht erwähnt – geschweige denn erklärt wie man diese Einschränkung später wieder beseitigt.

Fazit

Die Dreistigkeit besteht also vor allem darin – dass die Administratoren (technisch Verantwortlichen) eine für die Situation sinnvolle Konfiguration vornehmen (lassen) aber nicht darüber informieren warum, oder wieso – und auch nicht davor warnen sicherheitskritische Einstellungen wieder rückgängig zu machen. Oder gar Beeinträchtigungen wieder aufzuheben.

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Sonntagskind und Baustler. Kaffee kann man selber rösten und analoge Fotos kann man mit Kaffee entwickeln. Achja, und Fahrräder baut man auch selber zusammen. Schreibt auf Brennpunkt-F! übers nicht-kochen.

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